Presseinfo zur Bushaltestelle S-Bahn Worringen West-Seite
– Langjährige Realisierungsbemühungen waren bisher ohne Erfolg
An der West-Seite der S-Bahnstation Köln-Worringen besteht seit vielen Jahren eine Bushaltestelle der Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft (REVG), angefahren von der REVG-Buslinie 980 (S-Bahn-Worringen > Pulheim > Frechen) als Endhaltestelle. (Erläuterung hierzu: Der bekannte Wegfall der Schnellbuslinie SB91 ab Mitte Dezember wird durch zusätzliche Fahrten der Linie 980 voll ersetzt.)
Für die Fahrgäste unbefriedigend ist, dass an diesem Bushalt keine Unterstell- und Sitzmöglichkeiten vorhanden sind. Lediglich eine Stele mit Fahrplan und ein Papierkorb sind zu sehen. Hier werden im wahrsten Sinne des Wortes, die Nutzerinnen und Nutzer des ÖPNV „im Regen stehen gelassen“.
Auf den beigefügten Bildern ist die derzeitige Situation zu erkennen.
Dieser mangelhafte Zustand an dieser besonders auch für Sinnersdorf und Pulheim wichtigen Haltestelle wird von unserem Ratsmitglied Hans-Rudolf Müller bereits seit dem Jahr 2020 zum Anlass genommen, sich für die Errichtung eines Fahrgastunterstandes mit Sitzgelegenheiten plus barrierefreiem Umbau (Schaffung eines behindertengerechten Zugangs) und DFI-Anlage / Echtzeitanzeiger an dieser Busstation in Köln-Worringen einzusetzen.
Der barrierefreie Umbau ist aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Ertüchtigung notwendig.
Obwohl es sich um eine stark frequentierte Umsteigestation S-Bahn / Bus in Richtung Rhein-Erft-Kreis handelt, gibt es trotz umfangreichen Bemühungen bisher kein greifbares Ergebnis.
Dem zuständigen Baulastträger Stadt Köln muss es doch möglich sein, auch an dieser Stelle eine „normale“ Bushaltestellen-Ausstattung vorzunehmen, wie sie auf Kölner Stadtgebiet hundertfach zur Zufriedenheit besteht.
Als Fraktion im Rat der Stadt Pulheim erwarten wir, dass sich in Kürze eine Lösung ergibt. Zwar hat die Stadt Köln – Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung – im Juli dieses Jahres eine erneute Prüfung mit Rückmeldung zum Prüfungsergebnis zugesagt, allerdings auch mitgeteilt, dass sich schon „in der Vergangenheit keine tragfähige Lösung ergeben hat“.
Fazit: Es kann nicht sein, dass dieser unbefriedigende Zustand dauerhaft erhalten bleibt. Denn: Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Der Wille muss also in Aktion umgesetzt werden.

